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Medizinisches Cannabis in der Schweiz

Cannabis auf Rezept

Die Verordnung von medizinischem Cannabis in Form einer Magistralrezeptur erfolgt durch Ihren behandelnden Arzt oder Ihre behandelnde Ärztin und wird von einer Apotheke mit entsprechender Herstellungsgenehmigung speziell für Patientinnen und Patienten angefertigt.

 

Was ist eine Magistralrezeptur?

Magistralrezepturen sind individuell von Apotheken auf ärztliche Anordnung hergestellte Arzneimittel. Sie spielen eine unverzichtbare Rolle im Gesundheitssystem, da nicht alle benötigten Medikamente als Standard-Fertigarzneimittel verfügbar sind. Die Herstellung von Magistralrezepturen, in der Schweiz auch als „Formula Magistralis“ bekannt, erfolgt gemäss den GMP-Richtlinien (Good Manufacturing Practice) gemäss dem Schweizerischen Arzneibuch (Pharmakopöe Helvetica).

Apothekerinnen und Apotheker erfüllen hierbei eine äusserst wichtige Funktion zur Verbesserung der medizinischen Grundversorgung insbesondere auch im Bereich medizinisches Cannabis.

medizinisches Cannabis

Häufig gestellte Fragen zu verschreibungspflichtigem medizinischem Cannabis

Kann ich CBD-Produkte weiterhin in Drogerien oder CBD-Shops kaufen?

Ab dem 30. September 2022 müssen alle CBD-haltigen Produkte, die zuvor als CBD-Duftöle (Chemikalien) im Handel waren, mit einem Abschreckungsmittel versehen werden. Diese Maßnahme dient dem Schutz der Verbraucher vor missbräuchlicher Anwendung. Eine orale Einnahme ist daher nicht mehr möglich. Wenn Sie ungekennzeichnete CBD-Tinkturen zur oralen Anwendung wünschen, müssen Sie ein ärztliches Rezept von Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin erhalten und das verordnete Produkt anschließend in einer Apotheke erwerben.

Drogerien und CBD-Shops dürfen keine Magistralrezepturen herstellen oder abgeben. Dies ist ausschließlich in Apotheken gestattet.

Kosmetische Produkte mit CBD sind nach wie vor uneingeschränkt über Ihre gewohnten Bezugsquellen erhältlich.

 

 

Welche Cannabisprodukte sind rezeptierbar?

Die Cymphonia AG stellt verschiedene Produkte zur Verfügung, die von Ärztinnen und Ärzten verschrieben werden können. Für weitere Informationen laden Sie bitte unseren Informationsflyer herunter.

Cannabisprodukte, die von Ärztinnen oder Ärzten verschrieben werden, müssen den Anforderungen an pharmazeutische Wirkstoffe genügen und gemäss den geltenden Richtlinien hergestellt werden.

Falls Sie unsicher sind, welches der aufgeführten Produkte mit Ihrer bisherigen Cannabis-Tinktur übereinstimmt, empfehlen wir Ihnen, sich von Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt beraten zu lassen. Sie können den Informationsflyer als Leitfaden für Ihr nächstes Arztgespräch verwenden.

 

 

 

Wie kann ich medizinische Cannabis-Tinkturen verschrieben bekommen?

Ab dem 1. August 2022 besteht in der Schweiz die Möglichkeit, medizinische Cannabis-Tinkturen in einem vereinfachten Verfahren durch einen Arzt verschreiben zu lassen.

Kontaktieren Sie hierfür Ihre Ärztin oder Ihren Arzt. Diese können Ihnen ein entsprechendes Rezept ausstellen. Mit diesem Rezept können Sie in einer Apotheke Ihre Cannabis-Tinktur als sogenannte Magistralrezeptur herstellen lassen. Die Anwendung erfolgt gemäss dem ärztlichen Rezept, das Ihnen von Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt ausgehändigt wurde.

 

 

 

Wo kann ich Fachberatung zu medizinischem Cannabis erhalten?

Für umfassende Informationen zum Thema medizinisches Cannabis empfehlen wir die Schweizerische Gesellschaft für Cannabis in der Medizin

Wird Cannabis auf Rezept von der Krankenkasse übernommen?

Einige Krankenkassen übernehmen die Kosten für ein ärztliches Cannabisrezept. Wir empfehlen, sich bezüglich dieser Leistungen an Ihre Ärztin oder Ihren Arzt zu wenden.

Ihre Ärztin oder Ihr Arzt kann für Sie eine sogenannte Kostengutsprache für medizinisches Cannabis beantragen und diese beim vertrauensärztlichen Dienst Ihrer Krankenkasse einreichen. Eine entsprechende Vorlage finden Sie hier:

Hilfeleistung für den Bezug von medizinischem Cannabis

Haben Sie noch Fragen?

Nehmen Sie mit uns Kontakt auf, wir beraten Sie gerne.

Cymphonia AG
Hauptstrasse 49
8572 Berg TG

E-Mail: info@cymphonia.com

Telefon: +41(0) 71 642 10 91

 

Zusätzliche Informationen
 für Ärztinnen und Ärzte

Neue Vorgehensweise bei der Verschreibung von Cannabisarzneimitteln und Magistralrezepturen mit einem THC-Gehalt von mehr als 1%.

Ärztinnen und Ärzte haben nun die eigenverantwortliche Entscheidungsbefugnis für die Behandlung mit Cannabisarzneimitteln und Magistralrezepturen. Es ist nicht mehr erforderlich, eine Ausnahmebewilligung vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) einzuholen.

Wenn Ärztinnen oder Ärzte Cannabisarzneimittel oder Magistralrezepturen verschreiben, müssen sie nun über das einfache digitale Meldesystem dem BAG relevante Informationen zur Therapie und zu den Patientinnen oder Patienten übermitteln. Diese Informationen umfassen die Indikation, die Darreichungsform mit Dosierung sowie die Wirkung und Nebenwirkungen. Die Daten werden in aufbereiteter Form den meldenden Ärztinnen und Ärzten zur Verfügung gestellt und können als Orientierungshilfe für die Behandlung dienen.

Die genauen Schritte zur Verschreibung von Cannabisarzneimitteln mit medizinischem Cannabis oder Magistralrezepturen sind in der Informationsbroschüre zu finden, die vom BAG bereitgestellt wird.

 

Cannabis und ADHS

Cannabis und ADHS

Die Behandlung von ADHS (Aufmerksamkeitsdefizit-Hyperaktivitätsstörung) mit Cannabisprodukten zeigt vielversprechende Ansätze, insbesondere bei Patienten, die auf herkömmliche Therapien mit Stimulanzien nicht ausreichend ansprechen oder unerwünschte Nebenwirkungen erfahren.

Studien und Patientenerfahrungen deuten darauf hin, dass Cannabisblüten mit unterschiedlichen chemovarischen Profilen eine Vielzahl von Symptomen adressieren können. Sativa-dominierte Sorten fördern die Konzentration und Stimmung, während Indica-dominierte Sorten bei Schlaf- und Appetitproblemen helfen.

CBD-haltige Präparate wirken besonders beruhigend und können Impulsivität und Unruhe reduzieren. Wir haben einige nützliche Studien-Informationen zusammengestellt. Die Dokumente sind in Englisch und Deutsch.